THE I4.
Als erstes vollelektrisches Gran Coupé verbindet der BMW i4 herausragende Dynamik mit hohem Komfort und optimaler Alltagstauglichkeit. Ausgestattet mit der BMW eDrive Technologie der fünften Generation, bietet das viertürige Gran Coupé sportliche Leistungswerte von bis zu 400 kW/544 PS (BMW i4 M50). Seine hohe Reichweite (WLTP) von bis zu 590 Kilometern* (BMW i4 eDrive40) und das Platzangebot von fünf Sitzen machen ihn zum idealen Gefährten für jede Strecke. Der BMW i4 ist voraussichtlich ab Ende 2021 verfügbar. * Bei den Angaben handelt es sich um voraussichtliche, noch nicht offiziell bestätigte Werte.
Die Ausstattung auf einen Blick:
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
BMW i4 eDrive40 Gran Coupé:
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 16,3 (WLTP)
CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 0
Elektrische Reichweite (kombiniert): 584 km (WLTP EAER)
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Freuen Sie sich auf Ihren neuen BMW i4. Mehr Fahrspaß geht nicht.
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** Dieses Angebot ist gültig für Privatkunden bis 31.12.2022 oder solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Abb. zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Ein Leasingangebot der BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München, für die wir als unabhängiger Vermittler tätig sind.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen vollelektrischen Fahrzeugs bis 31.12.2022, 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei Zulassung von neuen Plug-in-Hybrid Modellen bis 31.12.2022 beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines vollelektrischen BMW Jungen Gebrauchten bis 31.12.2022, 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR). Bei Zulassung von BMW Jungen Gebrauchten Plug-in-Hybrid Modellen bis 31.12.2022 beträgt die Förderung 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR).
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2022 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Bundesregierung hat eine Änderung der Förderbedingungen zum 01.01.2023 angekündigt. Weitere Informationen, beispielsweise zu Fördermitteln, geplanten Fördersätzen sowie maximalem Nettolistenpreis für förderfähige Fahrzeuge, finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.
Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert.
Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.