DER BMW 530e Touring PLUG-IN-HYBRID.
FLEXIBEL BEI JEDER FAHRT.
Erleben Sie außergewöhnliche Funktionalität und weniger Emissionen – mit dem neuen BMW 5er Touring als Plug-in-Hybrid. Zum ersten Mal ist damit das erfolgreiche Touring-Modell der BMW 5er Reihe jetzt auch elektrifiziert erhältlich. Für hohe Fahrdynamik kombiniert der BMW 530e Touring den kraftvollen BMW TwinPower Turbo Verbrennungsmotor mit der innovativen BMW eDrive Technologie. Dabei können Sie zwischen dem BMW 530e mit bewährtem Hinterradantrieb und dem BMW 530e xDrive mit intelligentem Allradantrieb wählen.
EMISSIONSFREI IN DIE STADT.
Weltweit einzigartig ist die zukunftsweisende Funktion BMW eDrive Zone. Sie wurde entwickelt, um den elektrischen Antrieb im städtischen Umfeld perfekt einzusetzen. Sobald Sie in eine Umweltzone kommen, wechselt der Antrieb automatisch in den rein elektrischen Betriebsmodus. So leisten Sie ganz unkompliziert einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität im städtischen Raum.
KOMFORTABEL UND FUNKTIONAL.
Auch als Plug-in-Hybrid beeindruckt der neue BMW 5er Touring mit einem besonders großzügigen Gepäckraum, vielen Staumöglichkeiten sowie zahlreichen cleveren Detaillösungen. Bei Bedarf kann etwa durch die elektrische Fernentriegelung der Rücksitzlehnen die zweite Sitzreihe umgeklappt und so das Laderaumvolumen vergrößert werden. Eine Niveauregulierung an der Hinterachse stellt auch bei unterschiedlichen Beladungen einen konstanten Höhenstand sicher.
Informieren Sie sich jetzt bei uns. Wir freuen uns auf Sie.
Die Ausstattung auf einen Blick:
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
BMW 530e Limousine:
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,8 (NEFZ)
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,5 (WLTP)
CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 42 (NEFZ)
CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 35 (WLTP)
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 15,40 (NEFZ)
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 17,1 (WLTP)
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Freuen Sie sich auf Ihren neuen BMW 530e Touring. Mehr Fahrspaß geht nicht.
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** Dieses Angebot ist gültig für Gewerbekunden bis 31.03.2022 oder solange der Vorrat reicht. Alle Preise zzgl. MwSt. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Abb. zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Ein Leasingangebot der BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München, für die wir als unabhängiger Vermittler tätig sind.
Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert.
Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.