THE 3.
Als erster BMW Touring mit Hybridantrieb vereinen der BMW 330e Touring und der BMW 330e xDrive Touring maximale Fahrfreude mit signifikant reduzierten CO2-Emissionen. Ermöglicht wird das durch das wegweisende elektrische Antriebskonzept BMW eDrive, das mit beeindruckender Fahrdynamik begeistert – und einer rein elektrischen Reichweite von bis zu 67 km beim BMW 330e Touring und bis zu 63 km beim BMW 330e xDrive Touring, die komplett emissionsfrei zurückgelegt werden. Zusammen mit dem Verbrennungsmotor ergibt sich eine Systemleistung von 215 kW (292 PS)¹, womit der BMW 330e Touring und der BMW 330e xDrive Touring eine überragende Durchzugskraft frei geben und ein einzigartiges, besonders sportliches Fahrerlebnis garantieren.
¹135 kW (184 PS) verbrennungsmotorischer Antrieb + bis zu 83 kW (113 PS) elektrischer Antrieb
Die Ausstattung auf einen Blick:
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
BMW 330e Touring:
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,9-1,7
CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 44-38
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 15,6-14,5
BMW 330e xDrive Touring:
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 2,2-1,9
CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 49-43
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 15,8-14,7
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Freuen Sie sich auf Ihren neuen BMW 330e Touring. Mehr Fahrspaß geht nicht.
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** Dieses Angebot ist gültig für Privatkunden bis 31.12.2020 oder solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Abb. zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Ein Leasingangebot der BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München, für die wir als unabhängiger Vermittler tätig sind.
***Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist.
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.