THE 2.
Energiegeladen:
Mit dem BMW 225xe Active Tourer werden die bewährte Flexibilität und die herausragenden Verbrauchswerte mit BMW typischer Fahrdynamik kombiniert. Dank der BMW eDrive Technologie von BMW EfficientDynamics ist im rein elektrischen Modus eine Reichweite von 57 Kilometern möglich – lokal emissionsfrei und fast lautlos. Perfekt für Trips durch die Großstadt!
Reichweite abhängig von unterschiedlichen Faktoren, insbesondere: persönlicher Fahrstil, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Heizung/Klimatisierung, Vortemperierung.
Hoch hinaus mit hoher Effizienz:
Der Plug-in-Hybrid ist gekennzeichnet durch ein höchst effizientes Antriebskonzept. Es besteht im Wesentlichen aus einem Frontverbrennungsmotor und einem Elektromotor an der Hinterachse. Beide können den Plug-in-Hybrid in Abhängigkeit von der Fahrsituation und vom Ladezustand des Hochvoltspeichers einzeln oder im Verbund antreiben. Wenn nur der Verbrennungsmotor läuft, erfolgt der Antrieb über die Vorderräder. Der Elektromotor hingegen treibt die Hinterräder an. Somit wird der BMW 225xe Active Tourer situativ zum BMW mit xDrive.
Die Ausstattung auf einen Blick:
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
BMW 225xe Active Tourer:
Kraftstoffverbrauch in l/100 km (kombiniert): 1,9
CO2-Emissionen in g/km (kombiniert): 42
Stromverbrauch in kWh/100 km (kombiniert): 13,5
BMW 225xe zu top Konditionen:
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Füllen Sie jetzt unverbindlich unser Anfrage-Formular aus und schicken Sie es ab – wir melden uns dann bei Ihnen zu dem von Ihnen gewünschten Termin und besprechen alles Weitere persönlich mit Ihnen.
Freuen Sie sich auf Ihren neuen BMW 225xe. Mehr Fahrspaß geht nicht.
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** Dieses Angebot ist gültig für Privatkunden bis 31.12.2020 oder solange der Vorrat reicht. Alle Preise inkl. MwSt. Druckfehler, Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten. Abb. zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Ein Leasingangebot der BMW Bank GmbH, Heidemannstraße 164, 80939 München, für die wir als unabhängiger Vermittler tätig sind.
***Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Die Angaben zu Strom-/Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen bei Spannbreiten in Abhängigkeit vom gewählten Reifen-/Rädersatz. Als Basis für die Verbrauchsermittlung gilt der ECE-Fahrzyklus. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter http://www.dat.de/angebote/verlagsprodukte/leitfaden-kraftstoffverbrauch.html unentgeltlich erhältlich ist. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt.