Wir beraten Sie gerne:
Wir verstehen uns als echte Partner. Die Freude am Fahren immer wieder zu entfachen – unser Verkaufsteam vom Autohaus Richard Wagner steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es darum geht, das richtige Modell für Ihre Bedürfnisse zu finden und dies entsprechend auszustatten. Auch bei Fragen zu den Themen Finanzierung und Leasing sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Große Auswahl. Großer Nutzen:
Angepasst an Ihren Lebensstil: Dank der vielfältigen Auswahl an elektrifizierten BMW Fahrzeugen gibt es für jede Anforderung das passende Modell. Dabei beeindrucken alle BMW Plug-in-Hybride durch zukunftsweisende Lithium-Ionen-Hochleistungsbatterien der vierten Generation. Erleben Sie pure Fahrfreude und intelligente Effizienz, die Sie in Ihrem Alltag perfekt unterstützt.
Die neue Umweltprämie:
Mit der neuen Umweltprämie* und dem Umweltbonus** insgesamt bis zu 9.000 EUR Vorteil sichern.
Nachhaltig profitieren:
Bei der Förderung wird der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Plug-in-Hybride überwiegend beruflich genutzt werden und die Kriterien des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) erfüllen. Dieses bestimmt einen maximalen Verbrauch von 50 g CO2/km oder 40 km elektrische Mindestreichweite nach dem WLTP-Testverfahren. Alle unsere BMW Plug-in-Hybride erfüllen jetzt die Voraussetzungen für die vergünstigte Besteuerung. ***
Genau wie das Leben in der Stadt. Der BMW 225xe Active Tourer steckt voller Energie. Er beschleunigt Ihren Alltag und Ihre Ideen von 0 auf 100 in 6,7 Sekunden. Fahrfreude, die Sie auch auf längeren Strecken genießen werden. Genau das, was Sie von einem BMW erwarten.
Der BMW 330e* steht für BMW typische Fahrfreude, Leistung und maximale Effizienz. Die wegweisende BMW eDrive Technologie ermöglicht eine vergrößerte Reichweite von 59-66 km* rein elektrisch – und das bei gleichzeitig signifikant reduzierten CO2-Emissionen.
Als erster BMW Touring mit Hybridantrieb vereinen der BMW 330e Touring und der BMW 330e xDrive Touring maximale Fahrfreude mit signifikant reduzierten CO2-Emissionen.
Grenzenlose Dynamik und geringe Emissionen: Der BMW 530e kombiniert das elektrische Antriebskonzept BMW eDrive mit einem BMW TwinPower Turbo Motor zu einem höchst effizienten Plug-in-Hybrid-Antrieb.
Passen Sie den neuen BMW 5er Touring Ihren persönlichen Wünschen an. Eine Vielzahl attraktiver Designausstattungen, Motoren, Fahrdynamik-Features, Fahrerassistenzsysteme und digitaler Services steht zur Auswahl.
Der BMW 745e Plug-in-Hybrid vereint das Beste aus zwei Welten: die gesteigerte Leistung des kraftvollen 6-Zylinder-Motors und die zukunftsweisende Effizienz der Hochvoltbatterie neuester Generation. Zentrale Komponente des Hybridantriebs ist dabei der innovative E-Motor, der in das 8-Gang-Automatikgetriebe integriert ist.
Ob in der Stadt oder bei einem Ausflug ins Grüne: Der erste BMW X1 Plug-in-Hybrid verkörpert die X-typische Entschlossenheit und erobert neue Wege – ab sofort mit innovativer BMW eDrive Technologie bis zu 57 Kilometer rein elektrisch.
Mit seinem hochmodernen Plug-in-Hybridantrieb erfüllt der BMW X2 xDrive25e höchste Ansprüche an Fahrdynamik und Effizienz. Dabei liefert die Kombination aus dem eDrive Elektromotor und einem Dreizylinder-Benzinmotor begeisternde Fahrleistungen und markentypische Fahrfreude.
Der erste BMW X3 xDrive30e* mit der Dynamik und Effizienz eines Elektromotors und der Reichweite sowie dem Komfort eines Verbrennungsmotors. Ein Plug-in-Hybrid als SAV, der mit intelligenten Technologien und dynamischer Beschleunigung ein agiles Fahrerlebnis bietet.
Der BMW X5 xDrive45e fährt mit der BMW EfficientDynamics Technologie eDrive souverän voraus. Das Resultat: mehr Leistung, bessere Beschleunigung, größere Reichweite, wesentlich geringerer Kraftstoffverbrauch und nochmals reduzierte Emissionen. Die Emotionen unterwegs im BMW X5 Plug-in-Hybrid kennen allerdings keine Grenzen.
Wenn sportliches und emissionsfreies Fahren die Zukunft bedeutet, ist der BMW i3s längst dort angekommen. Mit beeindruckenden 3,4 Sekunden von 0 auf 60 km/h, typischem One-Pedal-Feeling und seinem progressiven Design entfaltet er die Dynamik eines Sportwagens.
* Die BMW Umweltprämie in Höhe von 3.000 EUR (netto) ist bei Erwerb eines BMW Neufahrzeugs und in Höhe von 2.000 EUR (netto) bei Erwerb eines BMW Vorführwagens (Erstzulassung über BMW Partner/Niederlassung, max. 15 Monate und 20.000 km bis zur Zweitzulassung) oder eines BMW Jungen Gebrauchten (max. 18 Monate bis zur Zweitzulassung) erhältlich. Das mit der BMW Umweltprämie erworbene Fahrzeug muss in Deutschland auf den identischen Halter zugelassen werden wie das in Zahlung zu nehmende Fahrzeug. Dieses muss seit mindestens 1. Oktober 2018 auf den Halter zugelassen sein. Alternativ zur Inzahlungnahme kann gemäß § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung die Verschrottung eines den Kriterien für die Inzahlungnahme entsprechenden Fahrzeugs durch den Käufer innerhalb sechs Wochen nach Zulassung des erworbenen Fahrzeugs nachgewiesen werden. Der jeweilige BMW Partner oder die BMW Niederlassung sind die verantwortlichen Ansprechpartner im Hinblick auf die Verschrottung. Ein Angebot für Privat-, Gewerbe- und Businesskunden.
** Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 6.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 9.000 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 5.000 EUR (mit „Innovationsprämie“: 7.500 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR. Bei den Plug-in-Hybrid Modellen beträgt die Förderung 4.500 EUR (mit „Innovationsprämie“: 6.750 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.750 EUR (mit „Innovationsprämie“: 5.625 EUR) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR.
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ wird der Anteil des Bundes an der Förderung zeitlich befristet bis zum 31.12.2021 verdoppelt. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de/umweltbonus abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
***Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-in-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 km beträgt. Ab dem Jahr 2022 bzw. 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten. Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Angaben wurden auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet. Weitere Informationen zu den Testverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.bmw.de/wltp.